A. Vertrag
Tierpension und Hundeschule Bracht
In der Asmecke 3, 58091 Hagen
Vertrag zur zeitweisen Unterbringung und Betreuung von Hunden
Vertragspartner sind:
Nachname: ________________________________
Vorname: ________________________________
Straße: ________________________________
PLZ/Ort: ________________________________
Telefon: ________________________________
Fax: ________________________________
E-Mail: ________________________________
Ansprechpartner für Notfälle: _____________________
und
Hundetagesstätte und Hundepension Bracht
In der Asmecke 3
58091 Hagen
Untergebracht wird folgender Hund:
Name: _________________ Geb.Datum: ____________
Rasse: _________________ ____ Rüde ___ Hündin
Krankheiten: _____________ ____ kastriert
Medikamente: ____________ Dosierung: ______________
Tierarzt: _______________
Abgabe am: ____________ um _________________ Uhr
Abholung am: ____________ um __________________ Uhr
Die vereinbarten Abgabe- und Abholzeiten sind unbedingt einzuhahlten. Auch bei kurzfristigen Verschiebungen bitten wir um telefonische Benachrichtigung.
Bei Bedarf können wir den Hund auch abholen bzw bringen.
Preise: s. Preisliste
Ich bin damit einverstanden, dass mein Hund zusammen mit einem oder mehreren Hunden untergebracht wird.
___ ja
___ nein
Mein Hund darf mit anderen Artgenossen auf der Spielwiese toben. Die möglichen Risiken, z.B. Beißerereien sind mir bekannt.
___ ja
___ nein
Angaben zur Fütterun
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Sonstige Anmerkungen zum Hund:
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Die als Bestandeil dieser Vereinbahrung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich gelesen und anerkannt. Ich bestätige, dass mein Hund keine Anzeichen von ansteckenden Krankeiten zeigt, alle Impfungen erhalten hat und haftpflichtversichert ist.
......................................, den .........................
...................................... ..................................................
Hundebesitzer Tierpension und Hundeschule
B. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Oben genannter Hund soll während der angegebenen Zeit in der Hundepension untergebracht werden. Die Hundepension verpflichtet sich, diesen in den dem Besitzer bekannten Räumlichkeiten unterzubringen und zu versorgen. Der Hund wird in der Pensionsbetreuung täglich spazieren geführt und erhält zusätzlich Auslauf auf dem Gelände. In der Tagesbetreuung erhält der Hund zwei- bis dreimal täglich Auslauf auf dem Gelände.
Preise: s. Preisliste
Der Hundebesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund mindestens eine gültige 5-fach Impfung und auch eine Impfung gegen Zwingerhusten hat und eine Hundehalter Haftpflichtversicherung besteht. Der Impfpass ist bei Abgabe des Hundes vorzulegen.
Der Besitzer bringt das Futter und eventuelle Medikamente für die Zeit des Aufenthalts des Hundes in festen, verschließbaren Behältnissen mit.
Der Besitzer erklärt, dass sein Hund keine Anzeichen von ansteckenden Krankheiten zeigt und frei von Ungeziefer ist. Wir empfehlen den Hund in den Monaten Mai bis September mit entsprechenden Mitteln wie z.B. Frontline oder Ex-Spot vorsorglich zu behandeln. Eine regelmäßige Entwurmung gilt als selbstverständlich.
Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Hundes erklärt sich der Besitzer einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von dem im Unterbringungsvertrag genannten oder einem Tierarzt unserer Wahl vorgenommen wird. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Besitzer. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für die Desinfektion und die Behandlung angesteckter Hunde.
Die Hundepension haftet mit allen Mitarbeitern nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Bei Pensions- und Tagesbetreuungen wird dieser Vertrag nur einmal geschlossen und gilt für alle künftigen Aufenthalte.
Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung des Hundes abzüglich einer eventuellen Anzahlung in bar zu entrichten oder vorher auf das im Unterbringungsvertrag genannte Konto zu überweisen.
Ein Pensionsvertrag gilt nur als reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist. In Einzelfällen und bei Neukunden behalten wir uns vor, eine Anzahlung zu kassieren oder den gesamten Betrag in Vorkasse zu nehmen.
Bei Vertragsrücktritt bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin sind 30,00€ Entschädigungsaufwand zu zahlen; bei Rücktritt in einem Zeitraum von weniger als 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin beläuft sich die Entschädigung auf den kompletten Betrag, soweit die Hundepension nicht ausgebucht ist. Bei vorzeitiger Abholung oder verkürzten Aufenthalt beläuft sich die Entschädigung auf den entsprechenden Tagessatz.
Wir ein Hund nicht zum vereinbarten Datum abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Besitzer verlängert, ist die Hundepension berechtigt nach einer Übergangszeit von 8 Tagen den Hund weiterzuvermitteln bzw. anderswo unterzubringen.
Die vereinbarten Abgabe- und Abholzeiten sind unbedingt einzuhalten. Bei- jederzeit möglicher- Verschiebung bitten wir dringend darum, uns dies, auch kurzfristig, mitzuteilen.
Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
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